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Handynutzung
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 bis 10 gilt bis 13.00 Uhr ein generelles Handyverbot, außer eine Lehrkraft erlaubt im Einzelfall die Nutzung. Ab 13.00 Uhr kann das Handy während der Pausen im Pausenhof und im Erdgeschoss privat genutzt werden. Für die Jahrgangsstufen 11 – 13 ist eine private Handynutzung prinzipiell in ihren Oberstufenzimmern (12/13) bzw. im abgetrennten Bereich in der Aula (11) erlaubt.